Medienkompetenzförderung als Auftrag der öffentlichen Erwachsenenbildung

Zwischen funktionaler Anpassung und kritischer Reflexion

Autor*innen

DOI:

https://doi.org/10.21240/lbzm/23/08

Schlagworte:

Digitalisierung, Medienkompetenz, Erwachsenenbildung, Weiterbildung, Medien

Abstract

Der Beitrag thematisiert die Verantwortung der öffentlichen Erwachsenenbildung in Deutschland, die Teilnehmenden zu einer selbstbestimmten Teilhabe in einer digitalisierten Gesellschaft zu befähigen. Die Förderung der dafür notwendigen Medienkompetenz im Rahmen von Weiterbildungsangeboten wird anhand von Kompetenzmodellen sowie aktueller Forschungsbefunde diskutiert. Aufgrund einer oftmals dominierenden funktionalen und instrumentellen Sichtweise auf Medienkompetenz, die zumeist im Zusammenhang mit einer ökonomischen Verwertbarkeit steht, plädiert der Beitrag für eine verstärkt kritisch-reflexive Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Folgen der Digitalisierung und sieht in diesem Zusammenhang den Bedarf für eine bessere Finanzierung der öffentlichen Erwachsenenbildung und einer systematischen medienpädagogischen Aus- und Weiterbildung des Personals.

Autor/innen-Biografien

Jan Hellriegel, FernUni Hagen

Dr. Jan Hellriegel arbeitet am Lehrgebiet Erwachsenen- und Weiterbildung der FernUniversität in Hagen. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen der Erwachsenen- und Medienpädagogik sowie der Programmplanungsforschung.

Matthias Rohs, RPTU

Dr. Matthias Rohs ist Professor für Erwachsenenbildung an der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität in Kaiserslautern. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der erwachsenenpädagogischen Digitalisierungsforschung in der allgemeinen und berufsbezogenen Weiterbildung.

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Veröffentlicht

2023-10-10

Zitationsvorschlag

Hellriegel, J., & Rohs, M. (2023). Medienkompetenzförderung als Auftrag der öffentlichen Erwachsenenbildung: Zwischen funktionaler Anpassung und kritischer Reflexion. Ludwigsburger Beiträge Zur Medienpädagogik, 23, 1–15. https://doi.org/10.21240/lbzm/23/08

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